Brexit

Sind wir bei Paxton sehr daran interessiert, alle Bedenken unserer loyalen Installateure oder Vertriebspartner hinsichtlich der Verfügbarkeit unserer Produkte zu zerstreuen.

Paxton ist stolz darauf, ein britischer Hersteller mit globaler Ausrichtung zu sein. Wir exportieren seit über einem Jahrzehnt in Länder außerhalb der EU und verfügen über eine robuste Lieferkette, die sowohl beim Transport unserer Produkte als auch bei der Materialbeschaffung sehr erfahren ist.

Wir rechnen mit einigen Verzögerungen, die sich unserer Kontrolle entziehen, wenn die EU und das Vereinigte Königreich die neuen Maßnahmen umsetzen. Um die Auswirkungen für Sie, unsere Kunden, zu mildern, halten wir mehr Lagerbestände vorrätig und ermöglichen längere Vorlaufzeiten für Materialien, die unsere Produktionsstätte erreichen.

Nachdem das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen hat, wird es Grenzkontrollen, Inspektionen und mögliche Verzögerungen geben. Wir möchten Sie daher ermutigen, dafür zu sorgen. Bitte arbeiten Sie mit Ihrem zuständigen Kundenbetreuer zusammen, um sicherzustellen, dass Ihr Bedarf gedeckt ist. Wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass dies so effizient wie möglich gehandhabt wird.

 

Versand-Informationen

Ihnen, unseren Installateuren, entstehen keine zusätzlichen Kosten. Paxton zahlt die Zollgebühren und Einfuhrzölle über unsere Zollstelle. Bitte beachten Sie jedoch, dass Paxton die Einfuhrumsatzsteuer nicht übernimmt. Dies wird nun zum Zeitpunkt der Einfuhr in die EU berücksichtigt. Die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer kann automatisch über ein Stundungskonto an eine Umsatzsteuererklärung weitergeleitet oder zum Zeitpunkt der Einfuhr bezahlt und dann in der Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden.

In diesem Jahr werden wir unsere Versandanbieter weiterhin überprüfen und bei Bedarf aktualisieren, um Ihnen weiterhin den bestmöglichen Service bieten zu können.

 

Überblick

Nach dem 1. Januar werden Einfuhren aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland über den Zoll abgewickelt.

Dies beinhaltet drei Schlüsselelemente:

  • Formelle Zollanmeldung
  • Zahlung von etwaigen Zöllen
  • Zahlung von Einfuhrsteuern (MwSt.)

 

Um diesen Prozess für unsere Kunden so weit wie möglich zu vereinfachen, wird Paxton die folgenden Schritte unternehmen:

  • Einen Zollagenten beauftragen, der sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Zollanmeldungen und Unterlagen kümmert
  • Bezahlung von anfallenden Einfuhrzöllen

 

Was sollte ich vor dem 1. Januar tun?

Beantragen Sie eine EORI-Nummer

Wenn Sie noch keine haben, sollten Sie eine EORI-Nummer beantragen. Diese wird kostenlos zur Verfügung gestellt, ist EU-weit gültig und muss unter Umständen unserem Zollagenten bereitgestellt werden, wenn dieser Ihre Waren über den Zoll abwickelt. Die EORI-Nummer wird Ihnen im Regelfall sehr schnell bereitgestellt – und kann gleichzeitig mit Ihrer ersten Bestellung bei Paxton im Jahr 2021 beantragt werden. Es lohnt sich aber, diese bereits vorliegend zu haben, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden.

Anbei finden Sie das Antragsdokument und die Ausfüllhinweise zur EORI-Nummer. Der ausgefüllte Antrag kann über die E-mailadresse an den Zoll übermittelt werden: antrag.eori@zoll.de

Damit der Antrag bearbeitet wird, muss eine Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder der Gewerbeanmeldung beigefügt werden. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Zolls. Hier können auch einen Zugang zum Geschäftskundenportal einrichten und darüber Ihre EORI-Nummer beantragen.

Was wird nach dem 1. Januar passieren?

Sie können weiterhin wie gewohnt bei Paxton bestellen. Unser Zollagent (UPS) wird sich bei der Zollabfertigung an Sie wenden und um Begleichung der beim Import fälligen Umsatzsteuer bitten. Sie werden unter Umständen außerdem gebeten, die wichtigsten Details der Bestellung zu bestätigen.

 

Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer

UPS wird Sie per E-Mail kontaktieren und um Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer für Ihre Bestellung bitten.

Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:

 

Direktzahlung

Sie können die beim Import fällige Umsatzsteuer per Kreditkarte oder Überweisung direkt an UPS bezahlen.

Diese Zahlung kann wie jede andere Umsatzsteuerzahlung über Ihre Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden.

 

UPS Konto

Sie können die beim Import fällige Umsatzsteuer einem ggf. bestehenden UPS-Konto zuordnen. Die Begleichung der Umsatzsteuerrechnung erfolgt dann gemäß der mit UPS bestehenden Vereinbarung.

Diese Zahlung kann wie jede andere Umsatzsteuerzahlung über Ihre Umsatzsteuererklärung zurückgefordert werden.

 

Importdetails bestätigen

Unter Umständen wird UPS Sie auch kontaktieren, um die Angaben zu bestätigen, die dem Zoll mitgeteilt werden sollen.

Folgende Angaben können dabei erforderlich werden:

 

1. Eine Bestätigung, dass UPS Sie bei der Zollabwicklung rechtmäßig vertreten darf

  • UPS stellt Ihnen ein Formular zur Unterschrift bereit. Dies muss nur einmalig bearbeitet werden

 

2. Ihre EORI-Nummer

 

3. Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

 

4. Eine Bestätigung, dass die Angaben auf der Handelsrechnung von Paxton korrekt sind

  • Dies beinhaltet die Zustimmung zu Warenwert, Beschreibung der Waren und den harmonisierten Tarifcodes für diese Waren. Paxton verfügt über umfangreiche
  • Erfahrung im weltweiten Versand und stellt sicher, dass diese Informationen immer auf dem neuesten Stand sind.
  • UPS stellt Ihnen die Handelsrechnung zur Verfügung, wenn eine Zollabfertigung beantragt wird. Sie können die Anfrage beantworten, indem Sie einfach bestätigen, dass die Details hierzu korrekt sind.
  • Die Handelsrechnung kann Ihnen auch direkt von Paxton bei der Bestellung zusätzlich per E-Mail zugesandt werden.

 

5. Zollverfahren

  • Dies ist die Art der Zollabfertigung je nach Verwendungszweck der bestellten Waren
  • Wenn die Produkte für Verkauf und Einsatz innerhalb der EU bestimmt sind, lautet das Verfahren ” “Überlassung zum zollrechtlich (und steuerrechtlich) freien Verkehr”.
  • Falls Sie beabsichtigen sollten, Waren international wieder zu exportieren, können Sie möglicherweise ein alternatives Zollverfahren anmelden. Dies kann mit Ihrer Exportzollabwicklung besprochen werden.
  • Sie weiterführende Informationen zum Zollverfahren für den freien Verkehr hier.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Technischen Support.

Westhoffstr. 128, D–48159 Münster