5 jährige freiwillige, beschränkte Servicezusage (Erweiterung der Paxton Geschäftsbedingungen) – PaxLock Pro2
| 1. UMFANG / ÜBERBLICK | 1.1 Diese auf das PaxLock Pro2 (das „Produkt“) beschränkte, freiwillige, 5 jährige Servicezusage („freiwillige Servicezusage“) wird vom Unternehmen gegenüber dem Käufer gewährt und stellt eine Ergänzung der Allge-meinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens für den Warenverkauf („AGB“) dar. Die AGB sind Bestandteil dieser freiwilligen Servicezusage. Im Rahmen dieser freiwilligen Ser-vicezusage bietet das Unternehmen dem Käufer an, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßem Ge-brauch für einen Zeitraum von sechzig (60) Monaten ab dem Lieferdatum frei von wesentlichen Sach oder Herstellungsfehlern ist, vorbehaltlich der nachstehend sowie der in den AGB (insbesondere in den Klauseln 8.1 und 8.2) genannten Bedingungen, Ausschlüsse und Beschränkungen. |
| 2. WAS ABGEDECKT IST | 2.1 Vorbehaltlich der Verpflichtung des Käufers, das Produkt zu prüfen und das Unter-nehmen über wesentliche sichtbare Mängel innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lie-ferung gemäß Klausel 8.1 der AGB zu benachrichtigen, wird das Unternehmen, so-fern das Produkt während des Zeitraums der freiwilligen Servicezusage nicht den in Klausel 1 genannten Bestimmungen entspricht, nach eigenem Ermessen entweder:
(a) die defekte(n) Komponente(n) des Produkts reparieren oder
(b) das Produkt oder die defekte(n) Komponente(n) durch dasselbe oder ein funktional gleichwertiges Produkt bzw. eine entsprechende Komponente ersetzen, jeweils ohne Kosten für Teile oder Arbeitsleistung zu beanspruchen. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit stellen Reparatur oder Ersatz die einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelfe dar, die im Rahmen dieser freiwilligen Servicezusage für abgedeckte Mängel zur Verfügung steht. 2.2 Die in Klausel 1 genannte freiwillige Servicezusage gilt unter der Voraussetzung, dass:
(a) der Käufer das Produkt nach Lieferung prüft und das Unternehmen innerhalb von sieben (7) Tagen nach Entdeckung eines Mangels schriftlich benachrich-tigt. Unterlässt der Käufer die Prüfung und/oder Benachrichtigung, gilt das Produkt als genehmigt. Handelt es sich um einen Mangel, der bei der Prüfung nicht erkennbar war und sich erst später zeigt, hat der Käufer das Unterneh-men unverzüglich nach Entdeckung dieses Mangels zu benachrichtigen; an-derenfalls gilt das Produkt auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt; sowie
(b) der Käufer dem Unternehmen eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung des Produkts einräumt, insbesondere indem er dem Unternehmen Zugang zu sei-nen Räumlichkeiten gewährt oder das Produkt zur Prüfung an das Unterneh-men (oder dessen Bevollmächtigten) zurückgibt, jeweils in Übereinstimmung mit Klausel 8.1 der AGB sowie dem in Klausel 5 festge-legten Reklamationsverfahren. |
| 3. WAS NICHT ABGEDECKT IST | 3.1 Diese freiwillige Servicezusage deckt nicht ab:
(a) Schäden, Fehlfunktionen oder Ausfälle, die durch Missbrauch, unsachgemäße Verwendung, Vernachlässigung, Unfall, Änderungen, unsachgemäße Installa-tion oder Inbetriebnahme, unzureichende Wartung, unsachgemäße Lagerung oder eine Nutzung entgegen den (mündlich oder schriftlich erteilten) Produkt-anweisungen oder Spezifikationen verursacht wurden;
Diese Ausschlüsse gelten zusätzlich zu den in den AGB (insbesondere Klausel 8.2) vorgesehenen Ausschlüssen.(b) normalen Verschleiß, kosmetische Schäden, Verbrauchsmaterialien, Batte-rien, verlorene Schlüssel oder Schäden, die durch Umweltbedingungen verur-sacht wurden und außerhalb der in der Paxton Produktdokumentation ange-gebenen Spezifikationen liegen; (c) Produkte, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens von anderen als einem autorisierten bzw. vom Unternehmen zugelassenen Ser-viceanbieter repariert, verändert oder geöffnet wurden; (d) jegliche Software, die sich auf das Produkt bezieht; (e) Datenverlust, Beschädigung von Software oder Kompatibilitätsprobleme mit Software Dritter; (f) die Nutzung des Produkts durch den Käufer nach einer Benachrichtigung ge-mäß Klausel 2 oben. |
| 4. PFLICHTEN DES KÄUFERS (VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLEN SER-VICEANSPRUCH) | Um einen Anspruch aus dieser freiwilligen Servicezusage geltend machen zu können, hat der Käufer die nachstehenden Pflichten zu erfüllen. Die Nichterfüllung dieser Pflichten kann nach Ermessen des Unternehmens zur Einschränkung oder zum Erlöschen des Anspruchs aus dieser freiwilligen Servicezusage führen:
(a) Schließmechanismus — Der Käufer bestätigt und versichert, dass der im Zusammenhang mit dem Produkt verwendete Schließmechanismus den Paxton Spezifikationen entspricht und in einem einwandfreien Betriebszustand gehalten wird.
(b) Türumgebung — Der Käufer bestätigt, dass er die für das Produkt vorgese-hene Türumgebung geprüft und genehmigt hat und dass die umgebungs und baustrukturellen Bedingungen (einschließlich Tür-Typ, Abstände, Rahmen, Witterungseinflüsse und zugehöriger Beschläge) für die Installation des Pro-dukts geeignet sind und den veröffentlichten Anforderungen des Unterneh-mens entsprechen. (c) Installation — Der Käufer bestätigt, dass das Produkt unter Verwendung ge-eigneter Werkzeuge und ausschließlich mit der im Produktpaket enthaltenen oder ausdrücklich vom Unternehmen spezifizierten Ausrüstung und Teilen in-stalliert wurde und dass die Installation gemäß den Paxton Installationsanweisungen sowie den anerkannten Branchenstandards durchgeführt wurde. |
| 5. REKLAMATIONSVERFAHREN | 5.1 Um einen Anspruch aus dieser freiwilligen Servicezusage geltend zu machen, hat der Käufer entweder:
(a) den Paxton Support zu kontaktieren, um das Problem zu melden, und vor der Rück-sendung eines Produkts eine Rücksende Material Autorisierung („RMA“) einzuholen; oder
5.2 Kontaktiert der Käufer den Paxton Support, ist diesem zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Durchführung einer Erstdiagnose einzuräumen. Eine RMA wird erst erteilt, nachdem der Paxton Support die erste Fehlerdiagnose abgeschlossen und festgestellt hat, dass eine Rücksendung des Produkts erforderlich ist. Das Unter-nehmen behält sich das Recht vor, die Erteilung einer RMA abzulehnen oder zu ver-zögern, wenn kein ausreichender Nachweis über eine vorherige Fehlerdiagnose vor-liegt.
(b) das Produkt an den Händler zurücksenden, bei dem es ursprünglich erworben wurde, zusammen mit einem gültigen Kaufnachweis (Rechnung oder Quittung mit Lieferda-tum). 5.3 Bei Kontaktaufnahme mit dem Paxton Support oder bei Rücksendung des Produkts hat der Käufer die Seriennummer des Produkts sowie eine Beschreibung des Man-gels bereitzustellen. Das Unternehmen oder dessen Bevollmächtigter (z. B. ein Händ-ler) ist berechtigt, zusätzliche Informationen, einschließlich Bilder und Diagnosedatei-en, oder die Rücksendung des defekten Produkts bzw. der defekten Komponente zur Prüfung und zum Test zu verlangen. Ansprüche aus dieser freiwilligen Servicezusage werden gemäß den in den AGB festgelegten Verfahren bearbeitet. |
| 6. RECHTSMITTEL UND EINSCHRÄNKUNGEN | 6.1 Die einzige Verpflichtung des Unternehmens im Rahmen dieser freiwilligen Service-zusage beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz gemäß Klausel 2 oben.
6.2 Das Unternehmen haftet nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes, im Rahmen einer von ihm ausdrücklich übernommenen Garantie, bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung regelmäßig vertraut werden darf („Kardinalpflichten“). Die Haf-tung für die Verletzung von Kardinalpflichten ist begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des Unter-nehmens ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt zusätzlich zu den in den AGB (insbesondere Klausel 9) vorgesehenen Haftungsausschlüssen und Haftungsbegren-zungen. |
| 7. UNGÜLTIGKEIT | Diese freiwillige Servicezusage wird unwirksam, wenn der Käufer die Pflichten gemäß Klausel 4 nicht erfüllt, das Produkt manipuliert oder verändert oder nicht zugelassenes Zubehör verwendet. Jede nicht autorisierte Reparatur oder Änderung führt ebenfalls zur Unwirksamkeit dieser freiwilligen Servicezusage. |
| 8. ANWENDBARES RECHT UND BEZIEHUNG ZU DEN PAXTON GESCHÄFTSBEDINGUNGEN | 8.1 Diese freiwillige Servicezusage ergänzt die AGB und ersetzt oder beschränkt die da-rin gewährten Rechte nicht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser freiwilligen Servicezusage und den AGB haben die AGB Vorrang.
8.2 Die AGB und diese freiwillige Servicezusage bilden zusammen die vollständige Ver-einbarung und die zwischen den Parteien vereinbarten Rechtsbehelfe. 8.3 Diese freiwillige Servicezusage unterliegt dem englischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Servicezusage ergeben, unterliegen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte. |